Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin werden der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 11. Zivilsenat, vom 12. November 2010 und der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Registergericht - vom 17. August 2010 aufgehoben.
Das Registergericht wird angewiesen, über die Anmeldung der Antragstellerin vom 16. März 2010 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
Der Geschäftswert wird auf 24.500 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin ist im Handelsregister als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 500 € eingetragen. Ihr Alleingesellschafter beschloss am 16. März 2010 die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500 €. Das erhöhte Kapital sollte durch Leistung einer Sacheinlage in Form der Übertragung einer Beteiligung des Alleingesellschafters an einer anderen Gesellschaft erbracht werden.
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