Die Berufung der Beigeladenen zu 1. gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 16. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
Die Beigeladene zu 1. trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob das von der Beigeladenen zu 1. an den Kläger gezahlte Entgelt, das als "Gerätemiete" bezeichnet wurde, als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu behandeln ist.
Der Kläger war aufgrund eines am 27. Dezember 2004 geschlossenen Arbeitsvertrags ab dem 1. Januar 2005 als Vollzeitbeschäftigter bei der Beigeladenen zu 1. tätig. Die Vergütung erfolgte nach dem
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