OLG Karlsruhe - Beschluss vom 08.05.2025 12 W 21/23
Normen:
WpÜG-AngebotsVO § 5 Abs. 4; AktG § 327a Abs. 1 S. 1; AktG § 327b Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 13.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 23 AktE 25/10 (2)
Gerichtliche Festsetzung der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre aufgrund der Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär; Schätzung des Werts eines Unternehmens i.R.d. Ertragswertmethode; Volle Entschädigung für den Verlust des Aktieneigentums
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.05.2025 - Aktenzeichen 12 W 21/23
DRsp Nr. 2025/5913
Gerichtliche Festsetzung der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre aufgrund der Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär; Schätzung des Werts eines Unternehmens i.R.d. Ertragswertmethode; Volle Entschädigung für den Verlust des Aktieneigentums
1) Zur Schätzung des Werts eines Unternehmens mit - geplant - endlicher Lebensdauer im Wege der Ertragswertmethode.2) Auf Grund der endlichen Lebensdauer sind dem Unternehmenswert Verlustvorträge, die weder bis zur Abwicklung genutzt noch auf einen Erwerber übertragen werden können, nicht zuzuschlagen.3) Die kaufmännische Rundung des Basiszinssatzes ist nicht zu beanstanden.
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