ArbG Düsseldorf, vom 13.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 965/23
LAG Düsseldorf, vom 13.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 738/23
Gesamtbetriebsvereinbarung zur Berechnung einer das Ruhegeld begrenzenden nettolohnbezogenen Obergrenze; Abzug der Steuern einheitlich nach der Steuerklasse III/0 der Lohnsteuertabelle (Monatslohn), die Arbeitnehmeranteile zum Rentenund Arbeitslosenversicherungsbeitrag sowie zum Krankenversicherungsbeitrag nach dem vom Bundesarbeitsminister veröffentlichten durchschnittlichen Beitragssatz der Ortskrankenkassenvom zuletzt bezogenen regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen; Pauschaler Abzug der Kirchensteuer vom zugrunde zu legenden Bruttoeinkommen - unabhängig von der individuellen Zugehörigkeit der Versorgungsempfänger zu einer steuererhebenden Kirche - neben der Einkommensteuer
BAG, Urteil vom 21.01.2025 - Aktenzeichen 3 AZR 100/24
DRsp Nr. 2025/6397
Gesamtbetriebsvereinbarung zur Berechnung einer das Ruhegeld begrenzenden nettolohnbezogenen Obergrenze; Abzug "der Steuern einheitlich nach der Steuerklasse III/0 der Lohnsteuertabelle (Monatslohn), die Arbeitnehmeranteile zum Rentenund Arbeitslosenversicherungsbeitrag sowie zum Krankenversicherungsbeitrag nach dem vom Bundesarbeitsminister veröffentlichten durchschnittlichen Beitragssatz der Ortskrankenkassen"vom zuletzt bezogenen regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen; Pauschaler Abzug der Kirchensteuer vom zugrunde zu legenden Bruttoeinkommen - unabhängig von der individuellen Zugehörigkeit der Versorgungsempfänger zu einer steuererhebenden Kirche - neben der Einkommensteuer
Orientierungssätze:
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