LG Mainz, vom 20.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 80/17
OLG Koblenz, vom 06.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 1178/17
Gesamtnichtigkeit des Mietvertrags wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot; Zustehen eines außerordentlichen Kündigungsrechts unter dem Aspekt der Verletzung des Konkurrenzschutzes (hier: Schilderpräger)
BGH, Urteil vom 08.12.2020 - Aktenzeichen KZR 124/18
DRsp Nr. 2021/6438
Gesamtnichtigkeit des Mietvertrags wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot; Zustehen eines außerordentlichen Kündigungsrechts unter dem Aspekt der Verletzung des Konkurrenzschutzes (hier: Schilderpräger)
a) Ein privater Vermieter, der aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung vor einer Vermietung den aktuellen Bedarf im Wege der Ausschreibung ermitteln muss, ist nicht verpflichtet, ein förmliches, die Vorschriften des Vergaberechts beachtendes Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dessen Grundsätze einzuhalten.b) Bei Verträgen, die aufgrund der Länge ihrer Laufzeit gegen das Behinderungs- oder Diskriminierungsverbot des § 19 Abs. 2 Nr. 1GWB verstoßen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sie im Wege einer geltungserhaltenden Reduktion auf das zeitlich zulässige Maß zurückzuführen.c) Die berechtigte Verkehrserwartung der Besucher einer Kfz-Zulassungsstelle, dass sich in dem Gebäude oder in unmittelbarer räumlicher Nähe Ladenlokale von Schilderprägern befinden, bei denen sie im Anschluss an die behördlich erteilte Zulassung zügig die erforderlichen Kfz-Kennzeichen erwerben können, kann zur Folge haben, dass einem in dem Gebäude tätigen Schilderpräger kein vertragsimmanenter Konkurrenzschutz zukommen kann.
Tenor
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