I. Der während des Klageverfahrens verstorbene S --der Rechtsvorgänger der Kläger und Revisionskläger (Kläger)-- war im Streitjahr 1993 64 Jahre alt; er war gemeinsam mit seinem Bruder --dem Kläger zu 1.-- und einem Herrn R zu gleichen Teilen an der X-GmbH (Betriebsgesellschaft) und gemeinsam mit dem Kläger zu 1. an der Y-KG (Besitzgesellschaft) beteiligt. S war seit dem 30. August 1992 dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt. Seine GmbH-Anteile veräußerte er mit Vertrag vom 24. November 1993 an den Kläger zu 1. und an R. Am 8. Februar 1994 wurde seine förmliche Abberufung als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen.
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