KG, vom 14.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 23 U 70/04
LG Berlin, vom 05.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 394/02
Gesellschaftsrechtliche Treuepflichten der Mitgesellschafter einer GmbH untereinander; Schadensersatzansprüche eines Gesellschafters wegen nicht offenbarter Zahlung eines Geschäftsführergehaltes
BGH, Urteil vom 11.12.2006 - Aktenzeichen II ZR 166/05
DRsp Nr. 2007/2289
Gesellschaftsrechtliche Treuepflichten der Mitgesellschafter einer GmbH untereinander; Schadensersatzansprüche eines Gesellschafters wegen nicht offenbarter Zahlung eines Geschäftsführergehaltes
»a) Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht ist ein GmbH-Gesellschafter grundsätzlich verpflichtet, seinen Mitgesellschafter über Vorgänge, die dessen mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren und ihm nicht bekannt sein können, vollständig und zutreffend zu informieren. Unterlässt er dies, kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch ergeben.b) Wird an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Wissen eines Mitgesellschafters ein Geschäftsführergehalt gezahlt, kann der Mitgesellschafter nur dann einen Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn er nicht aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht gehalten ist, die Zahlung zu genehmigen. Dafür ist maßgebend, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer eine Arbeitsleistung erbringt, die unter Berücksichtigung der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages vernünftigerweise nur gegen eine gesonderte Vergütung zu erwarten ist.«