Gesetzentwurf: So bereiten Sie die Lohnbuchhaltung auf die neue „Aktivrente“ vor

Zum 01.01.2026 soll eine neue Steuerfreistellung (§ 3 Nr. 21 EStG) gelten, von der Arbeitnehmer profitieren können, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die „Aktivrente“ ist keine neue Rentenart, sondern ein reiner Steuerbonus für das Arbeiten im Rentenalter. Die geplante Steuerbefreiung stellt neue Anforderungen an die Lohnabrechnung, auf die wir Sie vorbereiten. Das Wichtigste, was Sie wissen müssen, um die Aktivrente fehlerfrei abzurechnen, erfahren Sie hier.

In dieser Höhe kann die neue Steuerfreiheit genutzt werden