Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen.
Zwischen den Beteiligten sind zum einen die Festsetzung der Einkommensteuer 2001 und zum anderen die Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen für die Kalenderjahre 1999 und 2000 mit rückständigen Unterhaltszahlungen nach dem
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