Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 04.05.2022 - 12 K 1274/18 und die Einspruchsentscheidungen des Beklagten vom 07.06.2019 sowie die gegenüber den Klägern und den Beigeladenen ergangenen negativen Feststellungsbescheide des Beklagten für 2001 bis 2007 vom 03.05.2018 aufgehoben.
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