Die Investition in Immobilien zählt zu den beliebtesten Anlageformen in Deutschland. Neben der klassischen privaten Vermietung gewinnt die Immobilien-GmbH als alternative Struktur zunehmend an Bedeutung. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Unterschiede zwischen der privaten Vermietung und der Immobilien-GmbH, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Immobilien-GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, deren Hauptzweck in der Vermietung und Verwaltung von Immobilien liegt. Die Immobilien-GmbH ist damit, wie andere GmbHs auch, eine eigenständige juristische Person und unterliegt der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer. Von Letzterer ist sie im Rahmen der erweiterten Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG) gleichzeitig wieder befreit.
Im Gegensatz dazu erzielt der private Vermieter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die der Einkommensteuer unterliegen.
Die Gründung einer Immobilien-GmbH erfordert einen notariellen Gesellschaftsvertrag und ein Mindeststammkapital von 25.000 €.
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