FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.03.2024
16 K 16092/23
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 8;
Fundstellen:
DStRE 2024, 1144
NZA 2024, 1338

Gewährung der vollen Entfernungspauschale für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2024 - Aktenzeichen 16 K 16092/23

DRsp Nr. 2024/7667

Gewährung der vollen Entfernungspauschale für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 8;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Höhe der Entfernungspauschale im Streitjahr 2022, in dem der Kläger nichtselbständig tätig war. Die Entfernung zwischen seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte betrug acht Kilometer.

Der Kläger beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 2022, dass ihm für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die volle Entfernungspauschale von 0,38 km je Kilometer gewährt werde (§ 9 Abs. 3 Satz 8 EStG). Mit Einkommensteuerbescheid vom 16.05.2023 lehnte der Beklagte den Antrag ab und gewährte insoweit die gesetzlich vorgesehene, reduzierte Pendlerpauschale von 0,30 €/km. Das Einspruchsverfahren hatte keinen Erfolg.