FG Köln - Beschluss vom 20.02.2025
7 K 1204/22
Normen:
EStG § 35a Abs. 4;
Fundstellen:
DStR 2025, 1087
DStRE 2025, 696

Gewährung einer Einkommensteuerermäßigung für in einem Haushalt erbrachte oder ausgeübte Dienst- und Handwerkerleistungen in einem EU-Mitgliedstaat einerseits und in der Schweiz andererseits

FG Köln, Beschluss vom 20.02.2025 - Aktenzeichen 7 K 1204/22

DRsp Nr. 2025/3479

Gewährung einer Einkommensteuerermäßigung für in einem Haushalt erbrachte oder ausgeübte Dienst- und Handwerkerleistungen in einem EU-Mitgliedstaat einerseits und in der Schweiz andererseits

Dem EuGH wird nach Art. 267 Abs. 2 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind Art. 1, 2, 7 und 15 FZA i.V.m. 9 Abs. 2 Anh. I des Abkommens dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaates über die Gewährung einer Einkommensteuerermäßigung für in einem Haushalt erbrachte oder ausgeübte Dienst- und Handwerkerleistungen entgegenstehen, nach der die Steuerermäßigung nur gewährt wird, wenn die begünstigten Leistungen in einem in der EU oder dem EWR liegenden Haushalt ausgeübt oder erbracht werden, sie damit jedoch im Mitgliedstaat tätigen Arbeitnehmern aus der Schweiz bei einer Dienstleistungserbringung in ihrem Haushalt in der Schweiz verwehrt wird?

Tenor

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird nach Art. 267 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: