Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 21.09.2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten noch darüber, ob eine in der Sozialistischen Republik Rumänien (RSR) zurückgelegte Zeit vom 15.09.1970 bis 15.03.1973 nach dem
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