Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 9. November 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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