Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lüneburg vom 9. Januar 2025 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Der geltend gemachte Anspruch hängt insbesondere davon ab, ob der Kläger im Zeitraum November 2010 bis März 2013 in einem solchen Umfang Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt, dass im Ergebnis die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erhalten geblieben sind.
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