Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 03.02.2022 aufgehoben und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für beide Instanzen nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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