LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 08.11.2023
L 3 R 115/23
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 11.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 13 R 171/21

Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund Erkrankung

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.11.2023 - Aktenzeichen L 3 R 115/23

DRsp Nr. 2024/14677

Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund Erkrankung

Versicherte, die nur noch körperlich leichte und geistig einfache Tätigkeiten - ggf unter weiteren gesundheitlichen Einschränkungen - wenigstens sechs Stunden täglich verrichten können, sind regelmäßig in der Lage, erwerbstätig zu sein (Anschluss an BSG, Urt v 11. Dezember 2019, B 13 R 7/18 R, juris RN 26 ff).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 11. Mai 2023 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I.

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) hat.