Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Der am xxxxx 1963 geborene Kläger ist Diplom-Politologe. Er war zuletzt seit 1992 bei der A. H. als Berufsberater sozialversicherungspflichtig beschäftigt und ist seit 2017 arbeitsunfähig.
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