FG Thüringen - Urteil vom 09.10.2023
2 K 514/22
Normen:
DSGVO Art. 15 Abs. 1;

Gewährung von Akteneinsicht für einen Betroffenen in die vom Finanzamt geführten Grunderwerbsteuerakten

FG Thüringen, Urteil vom 09.10.2023 - Aktenzeichen 2 K 514/22

DRsp Nr. 2025/9178

Gewährung von Akteneinsicht für einen Betroffenen in die vom Finanzamt geführten Grunderwerbsteuerakten

Die Regelung des Art. 15 DSGVO kann auch im Bereich der direkten Steuern angewendet werden. Art. 15 DSGVO gewährt einen Auskunftsanspruch über die vom Finanzamt verarbeiteten Daten. Ermessen besteht insoweit nicht. Akten und Aktensammlungen, die nicht nach besonderen Kriterien sortiert sind, fallen hingegen nicht in den Anwendungsbereich des Art. 15 DSGVO.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DSGVO Art. 15 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Akteneinsicht für den Kläger in die vom Beklagten geführten Grunderwerbsteuerakten der Steuernummern AAA/AAA/AAAAA und BBB/BBB/BBBBB, insbesondere ist streitig, ob ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besteht.

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