1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Akteneinsicht für den Kläger in die vom Beklagten geführten Grunderwerbsteuerakten der Steuernummern AAA/AAA/AAAAA und BBB/BBB/BBBBB, insbesondere ist streitig, ob ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besteht.
1. 2.|
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