Auf die Berufung der Kläger werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 20. Juni 2025 und der Bescheid des Beklagten vom 19. September 2024 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Oktober 2024 teilweise aufgehoben und der Beklagte verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 1. Februar 2025 bis 28. Februar 2025 weitere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch in Höhe von 62,94 € zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung der Kläger zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
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