Streitig ist die Gewährung von Investitionszulagen gemäß § 2 Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG) für die Kalenderjahre 1999 und 2000 für Investitionen der Klägerin in ihrer Betriebsstätte in A.
Die Klägerin betreibt ein Fotolabor. Sie ist im Unternehmensregister des Statistikamtes Nord in die Unterklasse 74.81.2 (Fotografische Laboratorien) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) eingeordnet und wird unter der Gewerbekennzahl 748120 für Fotografische Laboratorien steuerlich geführt. Die Betriebsstätten befinden sich in B und in A.
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