LSG Hamburg - Urteil vom 15.01.2026
L 1 KR 44/25
Normen:
SGB V § 48 Abs. 2 Nr. 1, 2;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 16.04.2025 - Vorinstanzaktenzeichen S 30 KR 794/23

Gewährung von Krankengeld bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten

LSG Hamburg, Urteil vom 15.01.2026 - Aktenzeichen L 1 KR 44/25

DRsp Nr. 2026/1552

Gewährung von Krankengeld bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten

Die objektive Beweislast für das Nichtbestehen von Arbeitsunfähigkeit trägt der Arbeitnehmer. Einzelne Tage der Arbeitsunfähigkeit schließen einen erneuten Krankengeldanspruch nach dem § 48 Abs. 2 SGB V aus.

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 48 Abs. 2 Nr. 1, 2;

Tatbestand

Streitig ist ein Anspruch auf Krankengeld und hierbei die Frage, ob die Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) gegeben sind.