Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 19.01.2022 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für eine Umschulung des Klägers als Heilerziehungspfleger bei der Y. GmbH für die Zeit vom 12.08.2020 bis 31.07.2022.
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