Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Ermittlung der Gewerbesteuermessbeträge die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes in der für die Streitjahre geltenden Fassung (GewStG) mindernd zu berücksichtigen ist.
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