FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.11.2023 6 K 6042/20
Normen:
GewStG § 8 Nr. 1;
Fundstellen:
StX 2024, 555
Gewerbesteuerliche Auswirkungen von Mietminderungen gegenüber Genossenschaftsmitgliedern der Klägerin im Gegenzug für die Zeichnung von freiwilligen Genossenschaftsanteilen durch diese Mitglieder
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2023 - Aktenzeichen 6 K 6042/20
DRsp Nr. 2024/4808
Gewerbesteuerliche Auswirkungen von Mietminderungen gegenüber Genossenschaftsmitgliedern der Klägerin im Gegenzug für die Zeichnung von freiwilligen Genossenschaftsanteilen durch diese Mitglieder
Entgelte für Schulden unterliegen lediglich für den Fall der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1a GewStG, wenn das Entgelt eine Gegenleistung für die Zurverfügungstellung von Fremdkapital darstellt. Haben Genossenschaftsmitglieder der eG durch Zeichnung freiwillige Genossenschaftsanteile nach § 15 Abs. 6 der Satzung zum Zweck der Verringerung der Nutzungsgebühr überlassen, stellen sie Eigenkapital dar. Im Gegensatz zur Pflichtbeteiligung können freiwillige Anteile gemäß § 67b Abs. 1GenG ganz oder teilweise gekündigt werden, ohne dass eine Beendigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft erforderlich ist. Das Geschäftsguthaben der Mitglieder tritt bei der Genossenschaft nach § 337 Abs. 1HGB an die Stelle gezeichneten Kapitals. Es stellt das Eigenkapital der Genossenschaft dar, mit Ausnahme des Geschäftsguthabens der zum Jahresende ausscheidenden Genossenschaftsmitglieder.
Tenor
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