GmbH-Gesellschafter: Wie sich verdeckte Gewinnausschüttungen erkennen und vermeiden lassen

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind ein zentrales Instrument des deutschen Körperschaftsteuerrechts, um die steuerliche Gleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern sicherzustellen. Eine gesetzliche Definition existiert nicht, sondern die vGA ist ein von der Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut, das dem Trennungsprinzip Rechnung trägt und die eigenständige Steuersubjekteigenschaft der Körperschaft betont. Erfahren Sie hier, wann eine vGA vorliegt, welchen typischen Fallgruppen es gibt und welche Rechtsfolgen sich ergeben.

Wann eine vGA vorliegt

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegen die Tatbestandsmerkmale einer vGA vor, wenn eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft eintritt, die

  • durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder zumindest mitveranlasst ist,
  • sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und
  • in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht.