1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken - Saarländisches Grundbuchamt - vom 11. April 2024 - OTHAL3911-8 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 715.000,- Euro festgesetzt.
I.
Im Grundbuch von O. ist seit dem 28. September 2022 in Abteilung III lfd. Nr. 2 aufgrund einer Bewilligung vom 8. September 2022 (Bl. 69 ff. GA-I) eine nach §
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