FG München - Urteil vom 29.01.2025
4 K 632/24
Normen:
GrEStG § 16; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 4;

Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer nach Abgabe des Meistgebots bei einer Teilungsversteigerung und Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts

FG München, Urteil vom 29.01.2025 - Aktenzeichen 4 K 632/24

DRsp Nr. 2025/2968

Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer nach Abgabe des Meistgebots bei einer Teilungsversteigerung und Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts

Tenor

1. Die Grunderwerbsteuerbescheide vom 05.11.2021 sowie die Bescheide vom 19.11.2021 über die Ablehnung des Antrages auf Nichtfestsetzung jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 04.03.2024 werden aufgehoben.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Kläger die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

4. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 16; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 4;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer nach Abgabe des Meistgebots und nachfolgender Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts.

1. 2.