Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn Immobilien - auf welche Weise auch immer - den Eigentümer wechseln. Auch Umwandlungsvorgänge fallen in bestimmten Fällen unter die Besteuerung, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. Wir schauen uns in diesem Beitrag einmal an, welche Steuersätze je nach Land gelten und wann der Steuersatz Ihnen aufgrund geltender Befreiungen gänzlich egal sein kann.
In § 1 GrEStG sind die steuerlich relevanten Erwerbsvorgänge definiert. Allen gemein ist, dass sie sich jeweils auf ein Grundstück beziehen oder Grundstücke beinhalten. Steuerbar sind u.a.
Bemessungsgrundlage der Steuer ist der Kaufpreis. Wird kein Kaufpreis vereinbart oder ein Umwandlungsvorgang besteuert, entspricht die Bemessungsgrundlage dem Verkehrswert des Grundstücks i.S.d. § 151 Abs. 1 BewG.
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