Grunderwerbsteuer: Welche Befreiungen und welche Steuersätze es in den einzelnen Ländern gibt

Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn Immobilien - auf welche Weise auch immer - den Eigentümer wechseln. Auch Umwandlungsvorgänge fallen in bestimmten Fällen unter die Besteuerung, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. Wir schauen uns in diesem Beitrag einmal an, welche Steuersätze je nach Land gelten und wann der Steuersatz Ihnen aufgrund geltender Befreiungen gänzlich egal sein kann.

Diese Erwerbsvorgänge unterliegen der Grunderwerbsteuer

In § 1 GrEStG sind die steuerlich relevanten Erwerbsvorgänge definiert. Allen gemein ist, dass sie sich jeweils auf ein Grundstück beziehen oder Grundstücke beinhalten. Steuerbar sind u.a.

  • der im Kaufvertrag genannte Betrag,
  • Eigentumsübergänge ohne vorherige Auflassung, etwa im Rahmen von Ausgliederungen,
  • Meistgebote im Zwangsversteigerungsverfahren,
  • Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personen- oder Kapitalgesellschaft im Umfang von mindestens 90 % innerhalb von zehn Jahren,
  • die Anteilsvereinigung, bei der sich mindestens 90 % der Anteile an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft in den Händen eines Erwerbers vereinigen.

Bemessungsgrundlage der Steuer ist der Kaufpreis. Wird kein Kaufpreis vereinbart oder ein Umwandlungsvorgang besteuert, entspricht die Bemessungsgrundlage dem Verkehrswert des Grundstücks i.S.d. § 151 Abs. 1 BewG.

Welcher Steuersatz in den einzelnen Bundesländern gilt