FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.02.2024
4 K 2285/20
Normen:
GrEStG § 4 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2025, 357

Grunderwerbsteuerbefreiung für eine Grundstücksübertragung von einer Kirchenstiftung an eine Ortsgemeinde als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.02.2024 - Aktenzeichen 4 K 2285/20

DRsp Nr. 2024/14978

Grunderwerbsteuerbefreiung für eine Grundstücksübertragung von einer Kirchenstiftung an eine Ortsgemeinde als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

GrEStG § 4 Nr. 1;

Tatbestand

Strittig ist das Vorliegen einer Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 GrEStG für eine Grundstücksübertragung von einer Kirchenstiftung an die Klägerin, die im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Übernahme der Verpflichtung der Klägerin zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die von der Kirchenstiftung betriebenen Kindertagesstätte steht und die Frage aufwirft, ob hierbei eine öffentlich-rechtliche Aufgabe von der Kirchenstiftung auf die Klägerin übergegangen ist.

Die Klägerin ist eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft, nämlich eine Ortsgemeinde in Sinne der rheinland-pfälzischen Kommunalordnung. Sie war Eigentümerin eines Grundstücks mit der Flurstück-Nr. ... 13.