FG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.12.2024
5 K 2252/23
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2a S. 1;

Grunderwerbsteuerpflichtigkeit der Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2024 - Aktenzeichen 5 K 2252/23

DRsp Nr. 2026/1315

Grunderwerbsteuerpflichtigkeit der Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft

§ 1 Abs. 2a Satz 4 GrEStG stellt im Fall einer unmittelbaren Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer (grundbesitzenden) Personengesellschaft ausschließlich auf die horizontale Ebene ab.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2a S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über das Vorliegen eines nach § 1 Abs. 2a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) steuerpflichtigen Vorgangs.

Herr A errichtete mit Vertrag vom XX.07.2015 (Notar B, Stadt C, UR XXXX1) als alleiniger Gründungsgesellschafter die im Handelsregister Stadt C unter der Nummer XXXX2 eingetragene Firma 1 (...). Das Stammkapital beträgt XXX €. Mit weiterem Vertrag vom XX.07.2015 (Notar B, Stadt C, UR XXXX3) verpflichtete sich Herr A, ein Drittel der Gesellschaftsanteile an der Firma 1 treuhänderisch für Herrn D und ein weiteres Drittel treuhänderisch für Herrn E zu halten (...). Die Treugeber verpflichteten sich, das auf die jeweiligen Gesellschaftsanteile entfallende Stammkapital an den Treuhänder zu zahlen (je XXX €).

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