1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über das Vorliegen eines nach § 1 Abs. 2a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) steuerpflichtigen Vorgangs.
Herr A errichtete mit Vertrag vom XX.07.2015 (Notar B, Stadt C, UR XXXX1) als alleiniger Gründungsgesellschafter die im Handelsregister Stadt C unter der Nummer XXXX2 eingetragene Firma 1 (...). Das Stammkapital beträgt XXX €. Mit weiterem Vertrag vom XX.07.2015 (Notar B, Stadt C, UR XXXX3) verpflichtete sich Herr A, ein Drittel der Gesellschaftsanteile an der Firma 1 treuhänderisch für Herrn D und ein weiteres Drittel treuhänderisch für Herrn E zu halten (...). Die Treugeber verpflichteten sich, das auf die jeweiligen Gesellschaftsanteile entfallende Stammkapital an den Treuhänder zu zahlen (je XXX €).
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