1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.04.2019 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die anrechenbaren Beschäftigungszeiten der Klägerin im inzwischen aus Altersgründen beendeten Arbeitsverhältnis und die damit zusammenhängende Höhe der betrieblichen Altersversorgung.
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