FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 31.03.2025
3 K 28/24
Normen:
ErbStG § 13a; ErbStG § 13b; BewG § 12 Abs. 3;

Grundsätzlich keine Gewährung einer Steuerbegünstigung beim Verzicht auf ein Niesbrauchrecht an land- und fortswirtschaftlich genutzten Flächen im Rahmen einer Schenkung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.03.2025 - Aktenzeichen 3 K 28/24

DRsp Nr. 2025/5588

Grundsätzlich keine Gewährung einer Steuerbegünstigung beim Verzicht auf ein Niesbrauchrecht an land- und fortswirtschaftlich genutzten Flächen im Rahmen einer Schenkung

Besteht ein Nießbrauchsrecht an Flächen, auf denen der Nießbraucher Land- und Forstwirtschaft betreibt, so ist für den im Rahmen eines Schenkungsvertrages zwischen Nießbraucher und Eigentümer der Flächen erklärten Verzicht auf diesen Nießbrauch die Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG grundsätzlich nicht zu gewähren. Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten, eine Abzinsung für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet - außer in den Fällen des § 12 Abs. 3 BewG - nicht statt.

Tenor

Der Bescheid vom (...) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom (...) wird dahingehend geändert, dass für die Übertragung des Grundstücks in A von der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer ein Betrag von (...) € abzuziehen ist. Die konkrete Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10.

Die Revision wird zugelassen.

Die Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Normenkette:

ErbStG § 13a; ErbStG § 13b;