Grundsteuerreform ab 01.01.2022: So wird der Grundstückswert künftig ermittelt

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Bewertung zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, startet in Kürze die Neubewertung sämtlicher Grundstücke. Die erste Hauptfeststellung soll am 01.01.2022 erfolgen. Lesen Sie hier, mit welchen Fristen die Reform umgesetzt wird, wie die Grundstücksbewertung nach dem neuen Bundesmodell funktioniert und welche Bundesländer eigene Bewertungen vornehmen.

Künftige Berechnung der Grundsteuer

Ab dem 01.01.2025 tritt das Gesetzespaket mit dem Grundsteuer-Reformgesetz, dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung in Kraft.

Die Ermittlung der jeweiligen Grundsteuerhöhe bleibt in ihrer Grundstruktur erhalten. Die Grundsteuer berechnet sich nach bisherigem wie zukünftigem Recht in drei Schritten:

  1. Zunächst wird der inländische Grundbesitz (land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen) mit dem Grundsteuerwert bewertet.
  2. Die Grundsteuerwerte werden dann mit einem einheitlichen Faktor, der sogenannten Steuermesszahl, multipliziert.
  3. Anschließend wird der Wert mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert.

Während die Steuermesszahl bundesgesetzlich und bundeseinheitlich festgelegt ist, wird der Hebesatz - und damit letztlich die absolute Grundsteuerhöhe - von den Gemeinden selbständig bestimmt.