Der Klägerin wurde von ihrer Großmutter A.... das aufgrund des Erbbau-Heimstättenvertrages vom 5. Dezember 1940 in Verbindung mit dem Erbbau-Heimstättenänderungsvertrag vom 12. März 1991 (wegen des Inhalts wird auf Bl. 93 ff. der Streitakte Bezug genommen) an dem Grundstück L.. . .-weg .. in 1.... Berlin bestellte Erbbaurecht mit notariellem Schenkungsvertrag zum 14.10.1997 übertragen. Das Grundstück ist 1.231 qm groß.
Vorliegend ist die Höhe des Grundstückswertes dieses Erbbaurechts streitig.
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