Gültigkeit des sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationszonen für Windkraftanlagen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Stadt Neuenbürg/Gemeinde Engelsbrand; Beginn des Tages der Veröffentlichung als maßgeblich für den Beginn der Veröffentlichungsfrist
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.2025 - Aktenzeichen 14 S 376/24
DRsp Nr. 2025/2500
Gültigkeit des sachlichen Teilflächennutzungsplans "Konzentrationszonen für Windkraftanlagen" der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Stadt Neuenbürg/Gemeinde Engelsbrand; Beginn des Tages der Veröffentlichung als maßgeblich für den Beginn der Veröffentlichungsfrist
1. Das BauGB stellt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Hs. 1 BauGB) in der Fassung vom 03.07.2023 (n. F.) allein darauf ab, dass die Bekanntmachung des Entwurfs eines Bauleitplans "vor Beginn der Veröffentlichungsfrist" erfolgen muss.2. Für den Beginn der Veröffentlichungsfrist ist der Beginn des Tages der Veröffentlichung (§ 187 Abs. 2BGB) maßgebend.3. Für die ortsübliche Bekanntmachung (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Hs. 1 BauGB) ist grundsätzlich nicht das ggf. frühere Verteilungs-, sondern das spätere Erscheinungsdatum des Amtsblatts maßgeblich für den Bekanntmachungserfolg.4. Ein Verstoß gegen das Erfordernis, dass die Bekanntmachung "vor Beginn der Veröffentlichungsfrist" erfolgen muss, kann durch die Dauer der auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Veröffentlichung geheilt werden (Übertragung der Rechtsprechung zu § 3 Abs. 2BauGB a. F., vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.07.2003 - 4 BN 36.03 - NVwZ 2003, 1391, juris Rn. 4). 5. Zu Vorsorgeschutzabständen als weiche Tabukriterien in der sachlichen Teilflächennutzungsplanung.
Tenor
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