Streitig ist, ob die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in vollem Umfang steuermindernd zu berücksichtigen sind.
Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Moderator von Radiosendungen ... und gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Agentur unter der Firma X, die Event-Organisation, Pressearbeit, Marketing und die Durchführung von PR-Maßnahmen anbietet.
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