Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschulprofessors bei umfangreicher Nebentätigkeit
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2006 - Aktenzeichen 7 K 194/03
DRsp Nr. 2007/4664
Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschulprofessors bei umfangreicher Nebentätigkeit
Übt ein Professor eine Haupttätigkeit im öffentlichen Dienst aus, die ihn verpflichtet, seinem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, liegt der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung auch dann in der Universität und nicht im häuslichen Arbeitszimmer, wenn der Mittelpunkt der Nebentätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt.