1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger ist Universitätsprofessor. Die Beteiligten streiten darüber, ob bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit der Werbungskostenabzug für sein häusliches Arbeitszimmer auf den Betrag von 2.400 DM begrenzt ist.
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