1. Die Vollziehung des Haftungsbescheids vom 28. April 2009 und der Einspruchsentscheidung vom 10. Juni 2011 wird für die Dauer der Rechtshängigkeit der Hauptsacheklage (14 K 2065/11) beim Finanzgericht München in Höhe von 6.402 EUR ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 2/3 und der Antragsgegner zu 1/3.
I.
Streitig ist, ob der Antragsteller zu Recht für Steuerschulden der Firma M. GmbH (GmbH) in Haftung genommen worden ist. Der Antragsteller ist seit ihrer Gründung der alleinige Geschäftsführer der GmbH.
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