Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 25.01.2016 (
Das Urteil des Landgerichts Gießen vom 25.01.2016 (
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird festgesetzt auf 8.112,41 Euro.
I.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|