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BGH
BGH - Urteil vom 10.12.1998
IX ZR 358/97
Normen:
BGB
§
675
;
Fundstellen:
BB 1999, 287
BGHR BGB § 675 Steuerlicher Berater 39
DB 1999, 424
DRsp I(125)492c-d
MDR 1999, 446
NJW-RR 1999, 641
VersR 1999, 498
WM 1999, 645
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf,
LG Düsseldorf,
Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung
BGH,
Urteil
vom 10.12.1998
- Aktenzeichen IX ZR 358/97
DRsp Nr. 1999/1081
Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung
»Zur haftungsausfüllenden Kausalität bei rechtsgestaltender Steuerberatung.«
Normenkette:
BGB
§
675
;
Tatbestand:
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