Haftungsfallen: Wie Sie mit Fehlern umgehen sollten

Mitarbeitende in einer Steuerkanzlei können in typische Haftungsfallen geraten. Der folgende Beitrag macht auf drei typische Fehlerquellen aufmerksam und zeigt, wie Sie mit Fehlern am Arbeitsplatz umgehen sollten.

Welche Konsequenzen typische Fehler haben

Typische Fehlerquellen liegen u.a. im Bereich der Finanzbuchhaltung, der Fristversäumnis und im Umgang mit vertraulichen Unterlagen und Daten.

  • Finanzbuchhaltung: Ihr Beruf erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Genauigkeit. Dennoch kann es passieren, dass sich in der Finanzbuchhaltung Fehler einschleichen. Fallen solche Fehler (erst) dem Finanzamt auf, können aufgrund des i.d.R. zugrundeliegenden Dienstvertrags mit Geschäftsbesorgungscharakter Schadenersatzforderungen des Mandanten die Folge sein. Beispielsweise hat das LG Dortmund (Urt. v. 10.01.2019 - 2 O 244/15) einen Steuerberater wegen fehlerhafter Finanzbuchhaltung über mehrere Jahre zur Zahlung von über 25.000 € verurteilt.