Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die haftungsweise Inanspruchnahme des Klägers für Umsatzsteuerschulden der D AG (künftig: AG). Der Kläger war alleiniger Vorstand der AG.
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