Haftungsinanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters für Umsatzsteuerschulden der GbR Zahlungsaufforderung des Haftungsschuldners auch ohne Vollstreckungsversuche beim Steuerschuldner Unabhängigkeit der Zahlungsaufforderung des Haftungsschuldners von dessen Vermögens- und Einkommensverhältnissen Unbeachtlichkeit des Eintritts der Verjährung der Steuerschuld nach Haftungsinanspruchnahme
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.09.2013 - Aktenzeichen 6 K 1458/09
DRsp Nr. 2014/1604
Haftungsinanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters für Umsatzsteuerschulden der GbR Zahlungsaufforderung des Haftungsschuldners auch ohne Vollstreckungsversuche beim Steuerschuldner Unabhängigkeit der Zahlungsaufforderung des Haftungsschuldners von dessen Vermögens- und Einkommensverhältnissen Unbeachtlichkeit des Eintritts der Verjährung der Steuerschuld nach Haftungsinanspruchnahme
1. Die rechtsfehlerfreie Ausübung des Entschließungsermessens in Zusammenhang mit einem gegenüber dem Haftungsschuldner gem. § 219 Satz 1 AO ergangenen Leistungsgebot erfordert nicht, dass die Vollstreckung in das Vermögen des Steuerschuldners erfolglos geblieben sei.2. Der Eintritt der Zahlungsverjährung für die Steuerschuld nach Ergehen eines Haftungsbescheids bewirkt – trotz der grundsätzlich bestehenden Akzessorietät der Haftungsschuld – nicht das Erlöschen der Haftungsschuld. Nach Ergehen des Haftungsbescheides tritt der geltend gemachte Haftungsanspruch selbstständig neben den Steueranspruch.3. Schlechte Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Haftungsschuldners sind – auch wenn mehrere Haftende als Gesamtschuldner in Betracht kommen – regelmäßig kein Grund vom Erlass eines Haftungsbescheids mit Zahlungsaufforderung abzusehen.
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