FG Hessen - Urteil vom 15.11.2022
6 K 1105/21
Normen:
AO § 191 Abs. 1 S. 1;

Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers wegen rückständiger Umsatzsteuer der gegründeten und eingetragenen GmbH im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamts

FG Hessen, Urteil vom 15.11.2022 - Aktenzeichen 6 K 1105/21

DRsp Nr. 2024/13158

Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers wegen rückständiger Umsatzsteuer der gegründeten und eingetragenen GmbH im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamts

Tenor

Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Normenkette:

AO § 191 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand