Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) wurde mit Bescheid vom 2. Juni 2005 zum Streitjahr 2004 zur Einkommensteuer veranlagt. Nachdem der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin mitgeteilt hatte, dass Arbeitslohn aus der im Rahmen eines Optionsprogramms erfolgten verbilligten Überlassung von Aktien nur deshalb zur Hälfte dem Lohnsteuerabzug unterworfen worden war, weil auf diese Einnahmen das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden sei, erließ der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) am 9. August 2005 einen geänderten Einkommensteuerbescheid, in welchem der diesbezügliche Arbeitslohn in vollem Umfang erfasst wurde. Der hiergegen eingelegte Einspruch ist noch nicht beschieden.
Nachdem der beim FA gestellte Antrag, die Vollziehung des Änderungsbescheides in Höhe des Nachforderungsbetrags auszusetzen, abgelehnt worden war, beantragte die Antragstellerin die Aussetzung der Vollziehung gemäß §
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|