Handels- und Steuerbilanz: So buchen Sie latente Steuern korrekt und erfassen Bewertungsunterschiede rechtssicher

Latente Steuern sind für Unternehmen wichtig, da sie den tatsächlichen wirtschaftlichen Steueraufwand richtig abbilden. Sie entstehen durch temporäre Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz und können als aktive oder passive latente Steuern auftreten.

Hintergrund

Die Bilanzierung latenter Steuern richtet sich nach § 274 HGB. Der Ansatz aktiver latenter Steuern ist handelsrechtlich optional (§ 274 Abs. 1 HGB), während passive latente Steuern verpflichtend auszuweisen sind (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB). Wichtig ist zudem die Beachtung der Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB).

Kapitalgesellschaften und bestimmte publizitätspflichtige Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB) sind zur Bildung latenter Steuern verpflichtet.

Berechnung latenter Steuern

Die Höhe latenter Steuern ergibt sich durch Multiplikation der Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanzwerten mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz (typischerweise ca. 30 %, zusammengesetzt aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag).

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern können (Wahlrecht) gebildet werden, wenn der handelsrechtliche Ansatz von Vermögensgegenständen niedriger oder der von Schulden höher als der steuerliche Ansatz ist. Der handelsrechtliche Jahresüberschuss ist hier niedriger als der steuerliche Gewinn, was eine zukünftige Steuerentlastung bedeutet.