Latente Steuern sind für Unternehmen wichtig, da sie den tatsächlichen wirtschaftlichen Steueraufwand richtig abbilden. Sie entstehen durch temporäre Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz und können als aktive oder passive latente Steuern auftreten.
Die Bilanzierung latenter Steuern richtet sich nach §
Kapitalgesellschaften und bestimmte publizitätspflichtige Personenhandelsgesellschaften (§
Die Höhe latenter Steuern ergibt sich durch Multiplikation der Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanzwerten mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz (typischerweise ca. 30 %, zusammengesetzt aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag).
Aktive latente Steuern können (Wahlrecht) gebildet werden, wenn der handelsrechtliche Ansatz von Vermögensgegenständen niedriger oder der von Schulden höher als der steuerliche Ansatz ist. Der handelsrechtliche Jahresüberschuss ist hier niedriger als der steuerliche Gewinn, was eine zukünftige Steuerentlastung bedeutet.
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