OLG Brandenburg - Urteil vom 30.10.2024
4 U 114/23
Normen:
BGB § 195; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 21.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 316/21

Hemmung der Verjährung auf Erstattung der Kosten eines Zweckverbands für die Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses; Zahlung eines Baukostenzuschusses

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.10.2024 - Aktenzeichen 4 U 114/23

DRsp Nr. 2024/15439

Hemmung der Verjährung auf Erstattung der Kosten eines Zweckverbands für die Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses; Zahlung eines Baukostenzuschusses

Für die Annahme einer sogenannten "falsa demonstratio non nocet" müssen hinreichende tatsächliche Umstände vorliegen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 21.07.2023 (8 O 316/21) teilweise wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 614,72 € nebst Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.07.2020 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten beider Instanzen hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 195; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3;

Gründe

I.

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