Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 21.07.2023 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 614,72 € nebst Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.07.2020 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten beider Instanzen hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
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